Artikel | 06/10/2024 11:45:40 | 4 min Lesezeit

Umsetzung der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte bei UPM Plywood

UPM Plywood verifiziert durch eine Due-Diligence-Prüfung, dass WISA-Produkte die Anforderungen der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) erfüllen.

Am 29. Juni 2023 ist die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) in Kraft getreten. Sie ersetzt die EU-Holzhandelsverordnung und erweitert die bestehenden Sorgfaltspflichten auf weitere Rohstoffe. Im Rahmen der EUDR ist es verboten, relevante Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz oder Produkte, welche diese Rohstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Rohstoffe hergestellt wurden, in der EU in Verkehr zu bringen oder aus der EU auszuführen, es sei denn:

  • sie verursachen keine Entwaldung oder Waldschädigung;
  • sie wurden gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlands hergestellt; und
  • es liegt eine Sorgfaltserklärung für sie vor. 

Implementierung der EUDR bei UPM Plywood auf der Grundlage eines Due-Diligence-Prozesses

UPM Plywood führt eine Due-Diligence-Prüfung durch, um sicherzustellen, dass die Produkte des Unternehmens keine Entwaldung oder Waldschädigung verursacht haben und dass die in den Produkten von UPM Plywood verwendeten Rohstoffe gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften hergestellt wurden. UPM Plywood ist ein sogenannter nachgelagerter Akteur, der seine Produkte aus anderen Produkten herstellt, die bereits einer Due-Diligence-Prüfung gemäß der EUDR unterzogen wurden. Daher besteht der Due-Diligence-Prozess von UPM Plywood darin, sich auf zuvor entlang der Lieferkette eingereichte Sorgfaltserklärungen zu beziehen und zu prüfen, ob seine Lieferanten geeignete Due-Diligence-Systeme eingerichtet haben.

Bevor UPM Plywood Produkte in Verkehr bringt, reicht das Unternehmen eine Sorgfaltserklärung (DDS) beim EU-Informationsportal Traces ein. Das EU-Portal generiert eine zugehörige Referenznummer, die UPM Plywood seinen Kunden mitteilt.

Die folgende Grafik beschreibt die Grundlagen der EUDR-Implementierung bei UPM Plywood. Der Lieferant von Holz oder anderen relevanten Rohstoffen reicht die erste DDS mit Geolokalisierungsdaten in Traces ein und erhält vom System die zugehörige Referenznummern (REF). UPM Plywood vermerkt in seiner eigenen DDS alle relevanten Referenznummern, die den bezogenen Rohstoffen zugeordnet sind. Nach Einreichung seiner DDS erhält UPM Plywood eine eigene Referenznummer und gibt diese an seine Kunden weiter, wenn Produkte in Verkehr gebracht werden.

UPM Plywood ist sich der in der EUDR festgelegten Verpflichtungen bewusst. Während der Übergangsphase ergreifen wir alle Maßnahmen, die zur Einhaltung der Verordnung bei ihrem Inkrafttreten im Dezember 2024 notwendig sind. Wir arbeiten aktiv mit unseren Lieferanten, Kunden und den zuständigen Behörden zusammen, um Informationen über die EUDR auszutauschen und die Voraussetzungen für die Erfüllung der Verordnung zu schaffen.

 
 

Definitionen:

Relevante Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz.
 
Relevante Erzeugnisse: Erzeugnisse gemäß Anhang I, die relevante Rohstoffe enthalten, mit diesen gefüttert wurden oder unter deren Verwendung hergestellt wurden.
 
Entwaldung: Die Umwandlung von Wäldern in landwirtschaftlich genutzte Flächen, unabhängig davon, ob sie vom Menschen herbeigeführt wird oder nicht.
 
Waldschädigung: Strukturelle Veränderungen der Waldbedeckung in Form der Umwandlung von a) Primärwäldern oder sich natürlich verjüngenden Wäldern in Plantagenwälder oder in sonstige bewaldete Flächen oder b) Primärwäldern in durch Pflanzung entstandene Wälder.

Marktteilnehmer: Jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse in Verkehr bringt oder ausführt.
 
Inverkehrbringen: Die erstmalige Bereitstellung eines relevanten Rohstoffs oder relevanten Erzeugnisses auf dem Unionsmarkt.
 
Händler: Jede Person in der Lieferkette mit Ausnahme des Marktteilnehmers, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse auf dem Markt bereitstellt.
 
Bereitstellung auf dem Markt: Jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines relevanten Erzeugnisses zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit.

Due-Diligence-Prozess: a) Sammeln von Informationen, Daten und Dokumenten b) Maßnahmen zur Risikobewertung c) Maßnahmen zur Risikominderung.

 
 
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